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Beleuchtung und Licht

Ohne Licht kein Leben. Ohne ausreichendes Licht keine optimale Leistung und Lebensqualität. Das Auge empfängt etwa 80% unserer Informationen und ist somit das wichtigste Sinnesorgan. Kein Licht oder ungenügendes Licht ruft Unsicherheit hervor, es entstehen Fehler und unsere Stimmung wird getrübt (Schlafhormon Melatonin wird ausgeschüttet). Da sich die Qualität der Beleuchtung auf das Leistungsvermögen Ihrer Mitarbeiter auswirkt, sollte angestrebt werden, möglichst gut beleuchtete Arbeitsplätze zu schaffen und vor allem lange zu erhalten.

Wir unterstützen Sie bei Beleuchtungsfragen:

Beleuchtungsberatung bei Neuinstallation

Beleuchtungsmessung (Sachkundiger für künstliche Beleuchtung)

Gefährdungsbeurteilung für künstliche Beleuchtung

Welche Gefährdungen können durch ungenügende Beleuchtung entstehen?

Beleuchtung hat nicht nur direkten Einfluss auf unser Sehen, sondern beeinflusst auch unser vegetatives Nervensystem und auch die Lebensfunktionen unseres Körpers (Atmung, Verdauung, Hormone, Konzentration, Aufmerksamkeit). Die Leistungsbereitschaft von Menschen nimmt bei zu geringer Beleuchtungsstärke ab, die Fehler- und Unfallhäufigkeit steigt; ein nicht zu verachtender Gesichtspunkt für Unternehmer!

Unzureichende Beleuchtung ist auch ein Sicherheitsrisiko. So können bei zu schwacher Not- oder Rettungswegbeleuchtung (Sicherheitsbeleuchtung) flüchtende Personen verletzt werden.

Was zeichnet gute Beleuchtung aus?

Dies hängt entscheidend von den Sehaufgaben ab. Zu unterscheiden sind die Tätigkeiten die ausgeführt werden sollen: handelt es sich um Tätigkeiten in der Freizeit (lesen eines Buches) oder müssen kleinste elektronische oder mechanische Teile im Betrieb zusammengefügt werden? Müssen Farben erkannt werden (Druckerei, Beurteilung von Farben in der Textilindustrie ...) oder technische Zeichnungen erstellt werden? Unter anderem hängen von diesen Faktoren die Gütemerkmale der Beleuchtung ab. Diese sollten als Gesamtheit betrachtet werden und sind:

die Helligkeit (Beleuchtungsniveau)

Mindestwerte der Helligkeit bzw. Beleuchtungsstärke sind in der Arbeitsstättenverordnung bzw. dessen Regeln aufgenommen und hängen von den Örtlichkeiten sowie der auszuführenden Tätigkeit ab.

eine Begrenzung der Blendung

Blendung wird durch zu hohe Leuchtdichten im Gesichtsfeld hervorgerufen, verursacht durch Lampen oder Leuchten (Direktblendung) oder durch Spiegelung oder Reflexion auf reflektierenden Flächen.

eine ausgewogene Helligkeitsverteilung (Leuchtdichteverteilung)

Große Unterschiede der Leuchtdichte im Gesichtsfeld beeinträchtigen die Sehleistung und das Wohlbefinden und sollte daher vermieden werden. So sollte z.B. die Leuchtdichte einer Schreibtisch-

Arbeitsfläche nicht geringer sein, als ein Drittel der Leuchtdichte des Dokumentes, welches auf der Arbeitsfläche liegt (< 1 : 3).

Das gleiche gilt für das Verhältnis von Leuchtdichte der Arbeitsfläche zur Umgebung des Raumes.

eine der Sehaufgabe angepasste Lichtfarbe bzw. Farbwiedergabe (Farbbeurteilung)

Licht und Farbe bestimmen das „Klima“ eines Raumes. Sie erzeugen eine „kalte“ oder „warme“ Raumstimmung und beeinflussen unser Wohlbefinden. Deshalb gibt es verschiedene Lichtfarben zur Auswahl: Warmweiß, Neutralweiß und Tageslichtweiß.

Für die Beurteilung von Farben ist die korrekte Zusammensetzung des Lichtes erforderlich, sodass die Beleuchtung dem Tageslicht nahe kommt (Farbwiedergabe-Index Ra).

Schattigkeit

Ohne Schatten sind alle Gegenstände, die wir wahrnehmen, nur zweidimensionale Bilder. Nur durch Schatten lassen sich die Objekte plastisch darstellen und erhalten dadurch „Tiefe“. Ein Raum mit nur diffusem Licht, ohne Schatten wirkt auf uns monoton. Der Raum wirkt aufgrund der fehlenden Orien- tierung und die mangelhafte Erkennbarkeit von Objekten unbehaglich. Abhilfe schafft hier gerichtetes Licht (Rasterleuchten oder Downlights). 

Lichtrichtung

Die Lichtrichtung wird meist durch das Tageslicht bestimmt, das durch das Fenster den Raum erhellt. Tageslicht sollte nicht blenden (Aufstellung des Monitors im 90°-Winkel zum Fenster). Das gleiche gilt für die Anordnung der Beleuchtungskörper im Raum. Ein Anteil der Leuchtkörper mit indirekter Beleuchtung sowie Spiegelraster schaffen Abhilfe.

Flimmern

Flimmern und Flackern rufen Störungen der Wahrnehmung und des Wohlbefindens hervor. So sollte Flimmern bei Beleuchtungskörpern durch Austausch der Lampen unverzüglich beseitigt werden.

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Da die beste Beleuchtung auch an ihre Grenzen stößt, sollte der größte Teil der Beleuchtung durch das Tageslicht realisiert werden. Hierzu gibt auch die Arbeitsstättenverordnung die entsprechenden Vorgaben. Die Sichtverbindung nach außen sollte ermöglicht werden, um den hormonellen Rhythmus des Körpers positiv zu beeinflussen (das Stellen der inneren Uhr sollte möglich sein).

Wussten Sie, dass die Beleuchtung an Arbeitsplätzen bei Inbetriebnahme, nach Änderungen, aber mindestens alle 3 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden muss?

Wir sind Sachkundiger für künstliche Beleuchtung und helfen Ihnen, sprechen Sie uns an.

Sollten Sie Bedarf an Beratung in Sachen Beleuchtung haben, setzen Sie sich doch mit uns unter info(at)malsbenden.com in Verbindung. Wir sind gerne hier für Sie da.

ASiMa Arbeitssicherheit und Brandschutz Dipl.-Ing. (FH) Jörg Malsbenden Frankfurt am Main

Tel. 069 / 66113369, Fax: 069 / 66113368 , Mail: info(at)malsbenden.com ; Libellenweg 94, 60529 Frankfurt am Main

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