Sie ärgern sich über die Unzulänglichkeiten Ihrer Arbeitsplätze und Ihres Mietobjektes. Ihre Mitarbeiter ärgern sich über die „unhaltbaren“ Arbeitsbedingungen an ihrem Arbeitsplatz (zu kalt, zu warm, kein Licht, kein Platz …). Sie fassen einen Entschluss: der Umzug in ein neues Gebäude wird nötig.
Das die vergangenen Fehler bei der Auswahl einer neuen Arbeitsstätte nicht noch einmal begangen werden, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten.
Unsere Leistungen für Sie:
- Begehung von Mietobjekten die in die nähere Auswahl kommen
- Messungen und Beurteilung von Kriterien nach der Arbeitsstättenverordnung (Fläche, Licht, Luft …)
- Ergonomie-Empfehlungen für die Einrichtungsplanung
- Beratung zu Bildschirmarbeitsplätzen
- Ergonomie-Empfehlungen für die Arbeitsplatzgestaltung
- Beratung zu Belangen der Arbeitsstättenverordnung
Arbeitsstättenverordnung: Für die Unternehmer, die einen Umzug in neue Räumlichkeiten planen, wird die Arbeitsstättenverordnung sowie ihre Arbeitsstättenregeln zur Grundlage, die beachtet werden muss. In der Arbeitsstättenverordnung werden alle Bedingungen beschrieben, die an die neuen Arbeitsumgebungen gestellt werden. Hierin sind über den Platz- oder Luftbedarf, über die Helligkeit und der Lärmbelastung am Arbeitsplatz bis hin zur Einrichtung von Sanitär-, Sanitäts- oder Aufenthaltsräumen Informationen zu erhalten. Die Arbeitsstättenregeln konkretisieren die knapp gehaltenen Aussagen innerhalb der Arbeitsstättenverordnung und geben Ausführungshinweise.
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