1. Grundlage für alles Handeln im Arbeitsschutzgesetz bildet die Gefährdungsbeurteilung. Hiervon leiten sich alle Maßnahmen im Arbeitsschutz ab. Diese Maßnahmen sind in betrieblicher Hinsicht zu organisieren und umzusetzen. Ebenfalls bildet die Gefährdungsbeurteilung die Grundlage für..
2. die Unterweisung der Mitarbeiter. Mitarbeiter sind regelmäßig, jedoch mindestens jährlich zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
3. Sicherstellung der Notfallorganisation. Hier ist einerseits die Erste Hilfe einzuordnen, ebenfalls die Vorsorge gegen Entstehungsbrände und die Maßnahmen bei Notfällen.
4. Sollten mehrere Firmen zusammen arbeiten, ist eine weitere Verpflichtung aus dem Arbeitsschutzgesetz die Koordination und die abgestimmte Zusammenarbeiten zwischen den Firmen.
5. Allen Mitarbeitern sind Vorsorgeuntersuchung anzubieten bzw. durchzuführen. Eine weitergehende Verordnung zum Thema Vorsorgeuntersuchung ist seit 2008 die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Oben genannte Verpflichtungen treffen als erstes den Unternehmer (Eigentümer, Geschäftsführer). In großen Unternehmen, in denen der Chef sich nicht mehr um alles selber kümmern kann, besteht die Möglichkeit diese Unternehmerpflichten auch auf Führungskräfte zu übertragen, siehe hierzu die Rubrik Verantwortung.
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