Unterweisungen ein Problem ?
Vielen Unternehmern selbst oder deren Führungskräfte, sind die gesetzlichen Unterweisungspflichten ein mehr oder weniger lästiges Übel. Die kostbare, produktive Zeit wird durch die Unterweisungstätigkeiten stark eingeschränkt.
Die Unterweisungspflichten des Unternehmers oder der Vorgesetzten ist in vielen Gesetzen und Vorschriften festgeschrieben. Es ist festzustellen, dass die Unterweisung eines der wichtigsten Führungsmittel im Arbeitsschutz ist. Dies zeigt die Tatsache, dass über 80 % aller Unfälle durch Fehlverhalten der Mitarbeiter (mit)verursacht werden.
Der Unternehmer kann hier gegensteuern, denn der Aufwand für Unterweisungen der Mitarbeiter rechnet sich, da Unfälle unwahrscheinlicher werden und die krankheitsbedingten Ausfalltage reduziert werden. Die Unterweisung ist somit auch in wirtschaftlicher Hinsicht lohnend.
Daher muss jeder Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, in den meisten Fällen jedoch mindestens jedoch einmal jährlich, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Massnahmenabwehr unterwiesen werden.
Weitere Anlässe für Unterweisungen können sein:
- Einsatz neuer Maschinen
- Einsatz neuer Einrichtungen
- Einsatz neuer Geräte
- Einsatz von Gefahrstoffen
- Nach Unfällen oder Beinaheunfällen
- Nach Massgabe der Gefährdungsanalyse
Ziel der Unterweisung ist es, dass sich alle Mitarbeiter aus Überzeugung und zu jeder Zeit (auch unter Zeitdruck) sicherheitsgerecht verhalten. Unterweisen heisst deshalb zu überzeugen und bei den Mitarbeitern eine bestimmte Verhaltensweise zu bewirken. Die Unterweisung soll den Mitarbeiter sensibilisieren und dient dazu, den Mitarbeitern die Unfall- oder Gesundheitsgefahren, die während der Arbeit auftreten können, aufzuzeigen. Ebenfalls sollen alle getroffenen Schutzmassnahmen, um Unfälle oder Krankheiten zu vermeiden, erläutert werden. Wichtig auch, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist die Dokumentation der Unterweisung !
Nachfolgend ein Überblick über erforderliche Unterweisungen (Beispiele, nicht vollständig:
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