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Schulung und Unterweisung

Schulung_Unterweisung

Unterweisungen ein Problem ?

Vielen Unternehmern selbst oder deren Führungskräfte, sind die gesetzlichen Unterweisungspflichten ein mehr oder weniger lästiges Übel.
Die kostbare, produktive Zeit wird durch die Unterweisungstätigkeiten stark eingeschränkt.

            Lassen Sie durch uns unterweisen, um den
            Vorwurf der Fahrlässigkeit bei einem Vorfall
            zu vermeiden !

      Wir führen für Sie Schulungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter durch.
       Zeit und Kosten sparend durch Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen.

Die Unterweisungspflichten des Unternehmers oder der Vorgesetzten ist in vielen Gesetzen und Vorschriften festgeschrieben. Es ist festzustellen, dass die Unterweisung eines der wichtigsten Führungsmittel im Arbeitsschutz ist. Dies zeigt die Tatsache, dass über 80 % aller Unfälle durch Fehlverhalten der Mitarbeiter (mit)verursacht werden.

Der Unternehmer kann hier gegensteuern, denn der Aufwand für Unterweisungen der Mitarbeiter rechnet sich, da Unfälle unwahrscheinlicher werden und die krankheitsbedingten Ausfalltage reduziert werden. Die Unterweisung ist somit auch in wirtschaftlicher Hinsicht lohnend.

Daher muss jeder Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, in den meisten Fällen jedoch mindestens jedoch einmal jährlich, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Massnahmenabwehr unterwiesen werden.

Weitere Anlässe für Unterweisungen können sein:

  • Einsatz neuer Maschinen
  • Einsatz neuer Einrichtungen
  • Einsatz neuer Geräte
  • Einsatz von Gefahrstoffen
  • Nach Unfällen oder Beinaheunfällen
  • Nach Massgabe der Gefährdungsanalyse

Ziel der Unterweisung ist es, dass sich alle Mitarbeiter aus Überzeugung und zu jeder Zeit (auch unter Zeitdruck) sicherheitsgerecht verhalten.  Unterweisen heisst deshalb zu überzeugen und bei den Mitarbeitern eine bestimmte Verhaltensweise zu bewirken. Die Unterweisung soll den Mitarbeiter sensibilisieren und dient dazu, den Mitarbeitern die Unfall- oder Gesundheitsgefahren, die während der Arbeit auftreten können, aufzuzeigen. Ebenfalls sollen alle getroffenen Schutzmassnahmen, um Unfälle oder Krankheiten zu vermeiden, erläutert werden.
Wichtig auch, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist die Dokumentation der Unterweisung !

Nachfolgend ein Überblick über erforderliche Unterweisungen (Beispiele, nicht vollständig:

Übersicht der Unterweisungen

Thema / Anlass

Vorschrift

Inhalt

Unterweisung pro Jahr (min.)

Wer wird unterwiesen

Allgemein

Arbeitsschutz allgemein

ArbSchG §12

DGUV V1  §4 (früher BGV A1)

Sicherheitsgerechtes Verhalten, alle am Arbeitsplatz auftretende Gefahren sowie Schutzmaßnahmen

1 x

Alle Arbeitnehmer

Jugendliche unter 18 Jahre

JArbSchG §29

Sicherheitsgerechtes Verhalten, alle am Arbeitsplatz auftretende Gefahren sowie Schutzmaßnahmen

2 x

Alle Arbeitnehmer unter 18 Jahre

Neulinge im Betrieb / Arbeitsstelle

ArbSchG §12

DGUV V1  §4 (früher BGV A1)

Sicherheitsgerechtes Verhalten, alle am Arbeitsplatz auftretende Gefahren, sowie Schutzmaßnahmen

Vor Aufnahme der Tätigkeit

Alle Arbeit-nehmer beim Eintritt in den Betrieb / an der Einsatzstelle

Mutterschutz- unterweisung

Mutterschutz- richtlinienver- ordnung §2

Gefahren für Schwangerschaft und Stillzeit

Vor Aufnahme der Tätigkeit bei werdenden oder stillenden Müttern

Alle werdenden und stillenden Müttern

Erste Hilfe

ArbSchG §12
DGUV V1  §4,
evtl. interne Anweisungen

Verhalten bei Unfällen

1 x

Alle Arbeitnehmer

Leiharbeitnehmer

ArbSchG §12 DGUV V1  §4 (früher BGV A1)

Sicherheitsgerechtes Verhalten, alle am Arbeitsplatz auftretende Gefahren, sowie Schutzmaßnahmen im Leihbetrieb

1 x

Leiharbeitnehmer

Verhalten im Gefahrenfall (Brand etc.)

ArbStättV §4
DGUV V1  §4,
evtl. interne Anweisungen

Verhalten in Notsituationen, Fluchtwege, Rettungswege

1 x

Alle Arbeitnehmer

Heben und Tragen

Lastenhand-habungsver- ordnung § 4

 

Gesundheitsgefahren richtiges Heben und Tragen

1 x
 (mit Arzt)

Alle AN die mit Lasten umgehen

Arbeitsmittel

Flurförderzeuge
(FZ)

DGUV V68 (früher BGV D27) in Verbindung mit DGUV V1

Sicherheitsgerechtes Betreiben der Flurförderzeuge gem. Betriebsanweisung

1 x

Alle Beschäftigte die FZ benutzen

Gefahrstoffe

GefStoffV §14

Gefahren, Schutz-maßnahmen, richtiger Umgang mit Gefahrstoffen

1 x

Alle AN die mit Gefahrstoffen umgehen

Leitern und Tritte

BetrSichV (BGI 964, früher BGV D36)

Gefahren, richtiger Umgang mit Leitern und Tritten

1 x (BetrSichV)

Alle AN, die mit Leitern und Tritten umgehen

Persönliche Schutzausrüstung

(PSA)

PSA Benut-zungsverord-nung §3 in Verbindung mit § 12 ArbSchG + DGUV V1

Gefahren, richtiger Umgang mit PSA

1 x

Alle AN, die PSA tragen müssen

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

DGUV V3 (früher BGV A3)  in Verbindung mit §9 BetrSichV +
DGUV V1

Gefahren der Arbeitsmittel, sicherheitsgerechtes Ver-halten, Schutzmaßnahmen

1 x

Alle AN die mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln umgehen.

Maschinen, Geräte, Anlagen, Werkzeuge, Ar-beitsmittel
z.B.: Förderanlagen, Hebe- und Ram-peneinrichtungen,
Pressen etc.

BetrSichV in Verbindung mit ArbSchG §12 und DGUV V1

Gefahren der Arbeitsmittel, sicherheitsgerechtes Ver-halten, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung

1 x

Alle AN die mit Arbeitsmitteln usw. umgehen

Fahrzeuge führen

DGUV V70 (früher BGV D29) in Verbindung mit BetrSichV §9 und DGUV V1

Gefahren der Arbeitsmittel, sicherheitsgerechtes Ver-halten, Schutzmaßnahmen, Ladungssicherung

1 x

Alle AN die  Fahrzeuge benutzen

Schweißen, Schneiden und ähnl. Verfahren

BGV D1 in Verbindung mit §12 ArbSchG und DGUV V1

Sicherheitsgerechtes Verhalten, alle am Arbeitsplatz auftretende Gefahren sowie Schutzmaßnahmen

1 x

Alle AN die mit den Verfahren betraut werden

Arbeitsplätze

Bildschirmarbeits-plätze

Bildschirmar-beitsverord-nung in Verbindung mit DGUV V1

Gefahren der Arbeitsmittel, Vorsorgeuntersuchungen

1 x

Alle AN an Bildschirmar-beitsplätzen

Verhalten auf Baustellen

Baustellen-verordnung §5 in Verbindung mit DGUV V1

Sicherheitsgerechtes Verhalten, alle auf der Baustelle auftretende Gefahren sowie Schutzmaßnahmen

Anlaßbezogen je Baustelle,

 1 x

Alle AN und Unternehmer auf Baustellen

Hinweis zu den benutzten Abkürzungen:
AN Arbeitnehmer,; ArbSchG Arbeitsschutzgesetz; ArbStättV Arbeitsstättenverordnung; ArbMedVV Verordnung zur medizinischen Vorsorge;
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Deutsche Gesetztliche Unfannversicherung (früher BGR Berufsgenossenschaftliche Regel; BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschrift)
FZ Fahrzeug
GefStoffV Gefahrstoffverordnung
JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz
PSA Persönliche Schutzausrüstung
 


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