Das Arbeitsschutzgesetz gibt in seinem §10 vor, dass Unternehmer in Notfallsituationen Maßnahmen zu ergreifen haben. Hierzu gehört auch die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb.
Wenn Sie zu diesem Thema Unterstützung wünschen, leisten wir für Sie:
- Aufbau der Erste Hilfe Organisation / Alarm- oder Meldeplanung
- Organisation der Ersten Hilfe Ausbildung
- Ausbildungs- / Mitarbeiterkataster
- Kontrolle der Erste Hilfe Einrichtungen
- Auswertungen von Verbandbüchern / Unfallmeldungen
- Erstellung der Unfallstatistik
Was immer wir tun und wo immer wir uns gerade aufhalten, am Arbeitsplatz, zu Hause oder in unserer Freizeit, überall und zu jeder Zeit können wir in Situationen geraten, in denen andere Menschen unsere Hilfe brauchen. Doch immer wieder zögern Kollegen nach einem Arbeitsunfall mit der Ersten Hilfe. Sie glauben für Schäden haften zu müssen, die sie dem Verletzten bei einer eventuell falschen Ersten Hilfe antun oder haben Angst etwas falsch zu machen. Diese Bedenken sind unbegründet, denn niemand wird für Fehler bestraft und niemand muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Nur wer nicht hilft kann bestraft werden, da die unterlassene Hilfeleistung nach dem Strafgesetzbuch (§323c) ein Straftatbestand darstellt. Denn für den Verletzten ist es ungeheuer wichtig, dass ihm so schnell wie möglich Hilfe geleistet wird. Das die Erste Hilfe in einem Betrieb funktioniert, sind einige Voraussetzungen in materieller und personeller Hinsicht zu berücksichtigen.
Was gehört zur betrieblichen Ersten Hilfe ?
In der Regel sind kleinere Verletzungen die häufigsten zu behandelnden Vorkommnisse. Hierzu befinden sich in den Betrieben an den gut frequentierten oder zentralen Stellen Betriebsverbandkästen (als kleiner oder großer Verbandkasten). Neben den Betriebsverbandkästen sind, je nach Betriebsgröße und Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer, zusätzlich Sanitätsräume einzurichten. Ein weiterer Gesichtspunkt der erforderlichen Ersten Hilfe Organisation ist die Ausbildung von Mitarbeitern in der Ersten Hilfe. Die Ausbildung wird in der Regel von Hilfsorganisationen (DRK, ASB, DLRG etc. ) angeboten. Die Kosten hierfür werden i.d.R. von den Berufsgenossenschaften übernommen. Es hat sich als praktikabel erwiesen, mindestens 5% bis 10% der anwesenden Belegschaft zu Ersthelfern auszubilden, um die Erste Hilfe im Betrieb abzusichern. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass verletzten Personen unverzüglich geholfen wird. Hierzu hat er die notwendigen Meldeeinrichtungen zu planen und bereitzustellen. Als Meldeeinrichtung ist hier als einfachste Einrichtung der Telefonapparat zu nennen.
Haben Sie Beratungsbedarf, so setzten Sie sich doch mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen hier gerne weiter.
Unfälle und deren Meldung:
Ist erst einmal ein Unfall passiert, heißt es schnell zu handeln. Die Erste Hilfe ist zu leisten. Weiterhin ist von den Mitarbeitern: - der Unfall beim Vorgesetzten zu melden - wenn möglich einen Durchgangsarzt aufsuchen
Unfälle sind aufzunehmen. Kann der Verunfallte im Betrieb einen erforderlichen Arzt nicht selbst aufsuchen, ist dieser sachkundig transportieren zu lassen. Sollte der Mitarbeiter länger als drei Tage ausfallen, ist eine Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft zu senden.
Bei Unfällen unterscheidet man Arbeitsunfälle im Betrieb sowie Wege- und Dienstwegeunfälle. Einen Überblick über den Ablauf bei Arbeits- / Wegeunfällen können Sie der Grafik entnehmen.
Haben Sie auch hier Beratungs- oder Unterstützungsbedarf: eine Mail an info(at)malsbenden.com genügt.
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