Sobald ein Unternehmer einen Mitarbeiter im Betrieb einsetzt, sind die Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz / Berufsgenossenschaftliche Vorschrift DGUV V2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz einzuhalten. Somit besteht, wie für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) auch, die Verpflichtung einen Betriebsarzt in den Firmen einzusetzen.
Sollte in Ihrem Unternehmen bisher noch keine Betreuung durch einen Arbeitsmediziner bestehen können wir Ihnen gerne weiterhelfen durch:
- Die betriebsärztliche Betreuung durch einen Kooperationspartner
- Die Ausschreibung für Sie, für die Leistungen des Betriebsarztes. Wir nehmen eine Auswertung sowie eine entscheidungsfertige Stellungnahme vor.
- Die Koordination der Leistungen des Betriebsarztes
Leistungen des Betriebsarztes:
Wenn Sie auch einen Arzt im Betrieb einsetzen müssen, stellt sich die Frage: was bekomme ich dafür? Die Antwort hierauf ist einfach. Die Leistungen des Betriebsmediziners entsprechen auch wieder den Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, jedoch mit dem Fokus auf die Gesundheit der Mitarbeiter. Hierzu gehört die Beratung des Arbeitgebers beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Der Betriebsmediziner ist für die Mitarbeiter der „Arzt“ im Betrieb, der die Zusammenhänge zwischen Arbeit und der Gesundheit der Beschäftigten am besten kennt.
Ebenfalls werden durch den Betriebsarzt:
- die Einstellungs- /Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Schutzimpfungen
- Beratungen bei Sucht- und Drogenproblemen, Psychosozialen Belastungen ...
- Unterstützung bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern
vorgenommen.
Auch der Betriebsarzt ist, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit, als Stabsstelle im Unternehmen einzusetzen, er nimmt an der ASA teil und ist weisungsfrei.
Sollte Sie weiteren Bedarf an Beratung zur Sache Arbeitsmedizin haben, setzen Sie sich einfach per Mail unter info(at)malsbenden.com mit uns in Verbindung. Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter.
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